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Sie sind hier: Start » News » Bundesverfassungsgericht erklärt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat erklärt, dass die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Datensammlung in der jetzigen Form verstoße gegen das Fernmeldegeheimnis, eine Speicherung der Daten sei allerdings in Ausnahmefällen weiterhin möglich. Die Vorratsdatenspeicherung ist möglich, wenn enge Vorgaben zur Sicherheit bei der Datenspeicherung und Verwendung der Daten eingehalten werden.

Über 35.000 Bürger hatten sich gegen das Gesetz einer Verfassungsbeschwerde angeschlossen. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde somit außer Kraft gesetzt und muss nun vom Gesetzgeber neu verabschiedet werden. Die bisher gesammelten und gespeicherten Daten müssen gelöscht werden.

Links zum Thema:

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Karlsruhe kippt deutsche Regelung (www.sueddeutsche.de)

Bundesverfassungsgericht: Richter stoppen Vorratsdatenspeicherung (www.faz.net)

Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsrichter entscheiden (www.focus.de)


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