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Gerade in der 5. Jahreszeit fahren viele unvernünftige Autofahrer unter Alkoholeinfluss. Das bei einem Unfall ab einem bestimmten Alkoholspiegel mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist, sollte jedem Autofahrer klar sein. Aber auch der Versicherungsschutz der Kfz Haftpflichtversicherung ist betroffen. Ist die Unfallursache eindeutig dem Alkoholeinfluss zuzuschreiben, greift die sogenannte Trunkenheitsklausel. Die Kfz Haftpflichtversicherung übernimmt zwar den Schaden, nimmt den Fahrer allerdings bis zu einer Höhe von 5.000€ in Regress.

Links zum Thema:

Die Menge macht’s: Zuviel Alkohol kann Versicherungsschutz kosten (www.presseportal.de)

Alkohol am Steuer ist richtig teuer – nicht nur im Karneval (www.autoversicherung-online.info)

Fasching: Besser aufs Auto verzichten (www.geld-kompakt.de)


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Artikelthema: Trunkenheitsklausel in der Kfz Haftpflichtversicherung
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