Trunkenheitsklausel in der Kfz Haftpflichtversicherung

17. Feb. 2010 | von ARK | Kategorie: News

Gerade in der 5. Jahreszeit fahren viele unvernünftige unter . Das bei einem ab einem bestimmten Alkoholspiegel mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist, sollte jedem klar sein. Aber auch der Versicherungsschutz der ist betroffen. Ist die Unfallursache eindeutig dem zuzuschreiben, greift die sogenannte . Die übernimmt zwar den Schaden, nimmt den Fahrer allerdings bis zu einer Höhe von 5.000€ in Regress.

Links zum Thema:

Die Menge macht’s: Zuviel Alkohol kann Versicherungsschutz kosten (www.presseportal.de)

Alkohol am Steuer ist richtig teuer – nicht nur im Karneval (www.autoversicherung-online.info)

Fasching: Besser aufs Auto verzichten (www.geld-kompakt.de)

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