Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat einen Gebühreneinzug der GEZ für Computer mit Internetanschluss untersagt. Grund sei, dass ein internetfähiger Computer nicht vordergründig dem Rundfunkempfang dient sondern eher multifunktional eingesetzt wird. Ebenfalls auf der Kippe steht die seit 2007 zu zahlende Gebühr für einen PC, wenn keine anderen Rundfunkgeräte angemeldet sind.
Links zum Thema:
Richterliche Ohrfeige für NDR: Internet-PCs gebührenfrei (www.n-tv.de)
Rundfunkgebühren für Internet-PC nicht zulässig (www.golem.de)
Urteil: GEZ darf für PC nicht kassieren (www.abendblatt.de)